Die AHV ist eine für die ganze Bevölkerung obligatorische Versicherung. Ihr gehören alle in Liechtenstein erwerbstätigen Personen und alle in Liechtenstein wohnhaften nichterwerbstätigen Personen an.
Die wichtigsten Leistungen der AHV sind die Altersrenten und die Hinterlassenenrenten (Witwenrenten, Witwerrenten, Waisenrenten).
Die AHV gilt als 1. Säule (Basis-Deckung) im Drei-Säulen-System. Hinzu kommen die 2. Säule (obligatorische berufliche Vorsorge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Pensionskasse des Arbeitgebers) und die 3. Säule (freiwillige Vorsorge).
Die AHV ist eine für die ganze Bevölkerung obligatorische Versicherung. Ihr gehören alle in Liechtenstein erwerbstätigen Personen und alle in Liechtenstein wohnhaften nichterwerbstätigen Personen an.
Die wichtigsten Leistungen der AHV sind die Altersrenten und die Hinterlassenenrenten (Witwenrenten, Witwerrenten, Waisenrenten).
Die AHV gilt als 1. Säule (Basis-Deckung) im Drei-Säulen-System. Hinzu kommen die 2. Säule (obligatorische berufliche Vorsorge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Pensionskasse des Arbeitgebers) und die 3. Säule (freiwillige Vorsorge).