Das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten ist ein multilaterales Instrument zum Schutz der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten. In der Schweiz werden die Angehörigen der nationalen Sprachminderheiten, die Angehörigen der jüdischen Gemeinschaft sowie die Jenischen und Sinti/Manouche als nationale Minderheiten anerkannt. Der Beratende Ausschuss ist ein unabhängiges Expertengremium, das die Umsetzung des Rahmenübereinkommens in den Vertragsstaaten evaluiert. Die Mitglieder des Beratenden Ausschusses nehmen an den Besuchen in den Vertragsstaaten im Anschluss an die Einreichung der periodischen Berichte dieser Staaten sowie an der Ausarbeitung und Verabschiedung der Gutachten zuhanden des Ministerkomitees des Europarates teil. Jeder Vertragsstaat kann ein Mitglied in den Beratenden Ausschuss entsenden. Die Expertinnen und Experten können turnusgemäss zweimal vier Jahre als ordentliches Mitglied im Beratenden Ausschuss Einsitz nehmen. Ausserhalb dieser Amtsperioden wirken sie als Zusatzmitglieder beim Besuch des Beratenden Ausschusses in dem Vertragsstaat mit, der sie entsandt hat, sowie bei der Verabschiedung des Gutachtens des Beratenden Ausschusses zu dem Vertragsstaat, der sie entsandt hat. Die ordentliche Schweizer Mitgliedschaft im Beratenden Ausschuss endet am 31. Mai 2026. Anschliessend kann die Schweiz für 2–6 Jahre (Regelfall: 4 Jahre) ein Zusatzmitglied stellen. Die neu zu wählende Person nimmt Ende 2026/Anfang 2027 als Zusatzmitglied am Länderbesuch in der Schweiz sowie an der Verabschiedung des Gutachtens über die Schweiz teil. Sobald die Schweiz turnusgemäss wieder einen ordentlichen Sitz erhält, wird das Schweizer Zusatzmitglied durch das Ministerkomitee direkt zum ordentlichen Mitglied gewählt. Das Mandat ist unbezahlt; die Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden jedoch durch eine Tagespauschale gedeckt, die der Europarat gemäss seiner Geschäftsordnung ausrichtet. Die Expertin oder der Experte der Schweiz wird vom Ministerkomitee des Europarates aus einer Liste ausgewählt, die mindestens zwei Vorschläge des EDA enthalten muss. Um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis im Beratenden Ausschuss zu gewährleisten, sind weibliche Bewerbungen besonders erwünsch
AUFGABEN Als ordentliches Mitglied
ERFORDERLICHE QUALIFIKATIONEN UND KOMPETENZEN Gemäss Vorgaben des Europarates
Weitere Anforderungen
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung zusammen mit Ihrem Lebenslauf in Französisch oder Englisch unter Verwendung der Vorlage für den Lebenslauf des Europarates (auf Anfrage erhältlich bei dv.menschenrechte@eda.admin.ch) bis zum 16. Februar 2026 per E-Mail an : dv.menschenrechte@eda.admin.ch.