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Berufliche Reintegration – Ein Mittel gegen den Fachkräftemangel?

Veröffentlicht am 09.08.2023
Die IV unterstützt Unternehmen bei der beruflichen Reintegration von Arbeitnehmenden.
Mit der Entwicklung der Invalidenversicherung (IV) von einer Renten- zu einer Eingliederungsversicherung sind die Arbeitgebenden vermehrt eingeladen, Hand für Lösungen zur Anstellung von Versicherten zu bieten. Dieses unternehmerische Engagement ist ein zentrales Element bei der Realisierung der hoch gesteckten Ziele der Integration von Versicherten der IV in den ersten Arbeitsmarkt.

von Thomas Pfiffner, Leiter der IV-Stelle bei der SVA Graubünden

Mit Blick auf die aktuelle Arbeitsmarktsituation zeigt sich, dass nebst dem volkswirtschaftlichen Nutzen der Integration von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen auch betriebswirtschaftliche Chancen bestehen. So mannigfaltig und komplex die Ursachen für den Fachkräftemangel sind, so vielfältig und kreativ werden die Lösungen sein müssen, mit denen Arbeitgebende dieser Herausforderung begegnen. Einer von vielen Ansätzen kann die bessere Nutzung des Arbeitskräftepotenzials von Menschen sein, die sich in beruflichen Reintegrationsprozessen befinden. Bei vielen Arbeitgebenden sind aber weiterhin Berührungsängste und Zurückhaltung, und vielleicht auch Unwissen und falsche Annahmen vorhanden, wenn es um die Frage geht, eine Person mit gesundheitlichen Einschränkungen weiter zu beschäftigen oder einzustellen. Eine Zusammenarbeit mit der IV-Stelle kann für Arbeitgebende auf verschiedene Arten erfolgen. 

Beim bisherigen Arbeitgebenden

Beim Arbeitsplatzerhalt geht es darum, eine bestehende Mitarbeitende mit aktuellen gesundheitlichen Problemen im Unternehmen zu halten. Dies kann einen internen Funktionswechsel beinhalten und die IV kann hier rasch und unbürokratisch mit Beratung und Frühinterventionsmassnahmen Unterstützung anbieten – dies in der Regel in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Krankentaggeldversicherung. Allenfalls können im weiteren Verlauf berufliche Eingliederungsmassnahmen, vom Job Coaching bis zur Umschulung, durch die IV finanziert werden.

Bei neuem Arbeitgebenden 

Manchmal erfordert die Gesamtsituation, dass die versicherte Person nicht nur die Stelle, sondern auch den Arbeitgebenden wechselt. In diesem Falle unterstützt die IV die Betroffenen bei der Stellensuche, beispielsweise in Form von Bewerbungscoachings, und bietet den neuen Arbeitgebenden verschiedene Anreize an. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, vor der definitiven Anstellung einen Arbeitsversuch durchzuführen, während dessen Dauer für den Arbeitgebenden reduzierte oder sogar keine Lohnkosten entstehen, da die versicherte Person Taggelder der IV bezieht. Sollte sich die Einarbeitung als besonders aufwändig erweisen, können Einarbeitungszuschüsse zugesprochen werden. Wie beim Arbeitsplatzerhalt können auch beim Wechsel des Arbeitgebenden weitere Eingliederungsmassnahmen geprüft werden, um die berufliche Neuorientierung erfolgreich zu realisieren.

Erstmalige berufliche Ausbildung

Eine weitere Form der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebenden und IV-Stelle besteht in der Berufsausbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die von der IV begleitet werden. Die IV-Stelle finanziert dem Lehrbetrieb in dieser Konstellation den Lehrlingslohn und kann zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen während der Lehrzeit anbieten. Die IV-Stelle sucht Ausbildungsbetriebe auf verschiedenen Leistungsstufen: Berufspraktische Ausbildung, Berufslehre mit eidg. Berufsattest und Berufslehre mit eidg. Fähigkeitszeugnis.

Abklärung und Vorbereitung

Die sogenannten «Integrationsmassnahmen» dienen der Vorbereitung von jugendlichen und erwachsenen Versicherten auf berufliche Massnahmen. Parallel zur Stabilisierung des Gesundheitszustandes durch die medizinische Behandlung, werden die Betroffenen mittels Aufbau- und Arbeitstraining auf die bevorstehenden Eingliederungsschritte vorbereitet. Diese Integrationsmassnahmen können in Partnerinstitutionen der IV-Stelle, aber auch bei Arbeitgebenden im ersten Arbeitsmarkt durchgeführt werden. Auch die Absolvierung von Praktika oder Arbeitsversuchen im ersten Arbeitsmarkt ohne nachfolgende Anstellung können für eine versicherte Person im Eingliederungsprozess sehr wertvoll sein.

Forum reWork 2023
Das diesjährige Forum reWork steht unter dem Motto «Berufliche Reintegration – ein Mittel gegen den Fachkräftemangel?» und findet am 08. November in Chur statt. 
Mehr Informationen unter  www.rework-gr.ch/veranstaltungen

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