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Darf ich jederzeit von meinen Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis verlangen?

Veröffentlicht am 07.01.2016
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Der Bewerbungscoach empfiehlt: Gemäss Obligationenrecht (OR) Artikel 330a hat der Arbeitnehmer jederzeit Anspruch auf ein Zeugnis, welches über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses, sowie über die erbrachte Leistung und das Verhalten Auskunft gibt.
Verlangen Sie dieses vor Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses, wird das Zeugnis als Zwischenzeugnis betitelt. Das Verfassen des Arbeitszeugnisses ist somit eine Pflicht des Arbeitgebers und kann jederzeit verlangt werden. Bei einem Vorgesetzten- oder Abteilungswechsel ist es üblich und auch ratsam, dass ein Zwischenzeugnis für die geleistet Zeit verfasst wird.

Autor: Peder Kerber, KERBER COACHING