Was für Leistungen habe ich vom Arbeitgeber während dem Schwangerschaftsurlaub zugute?
Veröffentlicht am 07.07.2017
Der Bewerbungscoach empfiehlt: Gemäss dem Merkblatt 6.02 Leistung der EO/MSE der AHV/IV vom 1. Januar 2016 haben erwerbstätige Mütter, welche während mindestens neun Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes im Sinn des AHV-Gesetzes obligatorisch versichert waren, Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung.
Der Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung beginnt mit der Geburt des Kindes und endet gesetzlich nach 14 Wochen. Falls früher die Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise wieder aufgenommen wird oder die Mutter stirbt, endet der Anspruch frühzeitig. Der Anspruch beträgt 80% des durchschnittlichen früheren Erwerbseinkommens, höchsten aber 196 Franken pro Tag. Je nach Branche, GAV oder speziellem Arbeitsvertrag, kann die Mutterschaftsentschädigung auch länger sein.
Achtung, ein unbezahlter Urlaub vor der Niederkunft kann die Höhe der Entschädigung negativ beeinflussen. Den Anspruch kann bis fünf Jahre nach Ablauf des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs geltend gemacht werden, anschliessend erlöschen jegliche Ansprüche auf Entschädigung.
Autor: Peder Kerber von Kerber Coaching.